Employment Contract Essentials in Germany

DignativeX AdminOctober 22, 20259 min read145 views

Rechtliche Grundlagen des Arbeitsvertrags

In Deutschland regelt das Nachweisgesetz (NachwG), welche Informationen ein Arbeitgeber dem Arbeitnehmer schriftlich mitteilen muss. Seit August 2022 gelten verschärfte Anforderungen durch die Umsetzung der EU-Transparenzrichtlinie.

Pflichtangaben im Arbeitsvertrag

Sofort bei Vertragsschluss (spätestens am ersten Arbeitstag)

  • Name und Anschrift beider Vertragsparteien
  • Beginn des Arbeitsverhältnisses
  • Bei befristeten Verträgen: Enddatum oder voraussichtliche Dauer
  • Arbeitsort(e): Hauptarbeitsort und ggf. Hinweis auf wechselnde Einsatzorte
  • Kurze Tätigkeitsbeschreibung: Art der zu leistenden Arbeit

Innerhalb von 7 Tagen

  • Zusammensetzung und Höhe des Arbeitsentgelts einschließlich Zulagen, Zuschläge, Prämien
  • Fälligkeit der Entgeltzahlung: Zahlweise und Zahlungstermin
  • Vereinbarte Arbeitszeit: Tägliche/wöchentliche Arbeitszeit
  • Urlaubsanspruch: Anzahl der Urlaubstage
  • Kündigungsfristen: Für beide Seiten
  • Hinweis auf Tarifverträge, Betriebs- oder Dienstvereinbarungen

Innerhalb von einem Monat

  • Bei Auslandsentsendung: Dauer, Währung der Entlohnung, Leistungen für Rückreise
  • Form der Probezeit: Falls vereinbart (maximal 6 Monate)
  • Recht auf Weiterbildung: Hinweis auf vom Arbeitgeber bereitgestellte Schulungen
  • Bei Schichtarbeit: Schichtrhythmus und Schichtwechsel

Besonderheiten bei verschiedenen Vertragsarten

Befristete Arbeitsverträge

Befristungen sind nur unter bestimmten Voraussetzungen zulässig:

  • Mit Sachgrund: Z.B. Vertretung, Projektbezug, Saisonarbeit (beliebig oft möglich)
  • Ohne Sachgrund: Maximal 2 Jahre, bis zu 3-malige Verlängerung möglich
  • Kalendermäßige Befristung: Enddatum muss klar sein
  • Zweckbefristung: Endet mit Eintritt eines bestimmten Zwecks

Teilzeitverträge

Besondere Regelungen nach dem Teilzeit- und Befristungsgesetz (TzBfG):

  • Anspruch auf Verringerung der Arbeitszeit (bei Betrieben >15 Mitarbeiter)
  • Gleichbehandlung von Teilzeit- und Vollzeitkräften
  • Ankündigungsfrist: 3 Monate vor gewünschtem Beginn
  • Ablehnungsgründe müssen betriebliche Gründe sein

Minijobs (Geringfügige Beschäftigung)

Bis 538€ monatlich (Stand 2024):

  • Pauschalabgaben statt normaler Sozialversicherungsbeiträge
  • Gleiche Rechte: Urlaub, Lohnfortzahlung, Kündigungsschutz
  • Rentenversicherungspflicht (kann befreit werden)
  • Mehrere Minijobs können zusammengerechnet werden

Wichtige Vertragsklauseln

Probezeit

  • Maximal 6 Monate zulässig
  • Verkürzte Kündigungsfrist: 2 Wochen
  • Muss explizit vereinbart werden
  • Verlängerung bei Krankheit möglich, wenn vereinbart

Wettbewerbsverbot

  • Während des Arbeitsverhältnisses: Automatisch gegeben (Treuepflicht)
  • Nach Beendigung: Nur mit Karenzentschädigung (mind. 50% des letzten Gehalts)
  • Maximal 2 Jahre nach Vertragsende
  • Räumlich und sachlich begrenzt

Versetzungsklausel

  • Erlaubt Zuweisung anderer Tätigkeiten oder Arbeitsorte
  • Muss im Rahmen des zumutbaren bleiben
  • AGB-Kontrolle: Nicht zu weit gefasst
  • Beispiel: "Einsatz im gesamten Bundesgebiet" kann unwirksam sein

Überstundenregelung

  • Überstunden nur mit Anordnung oder Einverständnis
  • Vergütungspflicht oder Freizeitausgleich
  • Pauschalabgeltung: Nur bei Führungskräften empfohlen
  • Arbeitszeitgesetz beachten (max. 10 Stunden/Tag)

Häufige Fehler vermeiden

AGB-Kontrolle unwirksamer Klauseln

Diese Klauseln sind oft unwirksam:

  • Zu lange Ausschlussfristen (kürzer als 3 Monate)
  • Pauschalverwirkungsklauseln für Urlaubsansprüche
  • Einseitige Änderungsvorbehalte zu Lasten des Arbeitnehmers
  • Unbestimmte Vertragsstrafen
  • Zu weitreichende Vertraulichkeitsvereinbarungen

Gleichbehandlungsgrundsatz

Achten Sie auf:

  • Keine Diskriminierung nach AGG (Geschlecht, Alter, Herkunft, etc.)
  • Vergleichbare Mitarbeiter müssen vergleichbar behandelt werden
  • Betriebliche Übung: Regelmäßige Zahlungen können Anspruch begründen

Digitale Prozesse und E-Signatur

Seit 2022 ist die elektronische Form bei Arbeitsverträgen zulässig:

  • Qualifizierte elektronische Signatur erforderlich
  • Textform (z.B. E-Mail) reicht nicht aus
  • Arbeitnehmer muss Zugang zum Dokument behalten
  • Nachweispflicht liegt beim Arbeitgeber

Checkliste für HR-Teams

  • ✅ Vorlage arbeitsrechtlich prüfen lassen
  • ✅ Alle Pflichtangaben vollständig
  • ✅ Fristen einhalten (Aushändigung am 1. Tag)
  • ✅ Tarifverträge und Betriebsvereinbarungen berücksichtigen
  • ✅ Datenschutzerklärung beifügen
  • ✅ Unterschriften beider Parteien
  • ✅ Je ein Exemplar für Arbeitgeber und Arbeitnehmer
  • ✅ Personalakte vollständig führen

Ein rechtssicherer Arbeitsvertrag schützt beide Parteien und vermeidet spätere Streitigkeiten. Lassen Sie Ihre Vertragsvorlagen regelmäßig von einem Fachanwalt für Arbeitsrecht prüfen, da sich Rechtsprechung und Gesetze ändern.